Abschlüsse

Entsprechend dem Schulgesetz NRW vermittelt die Realschule ihren Schüler_innen eine erweiterte allgemeine Bildung und vielfältige Abschlussmöglichkeiten, die sie entsprechend ihren Leistungen und Neigungen befähigen, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.

Damit ist die Realschule im mehrgliedrigen Schulsystem in NRW die Schulform, die sowohl auf eine Berufstätigkeit – durch eine duale oder eine vollzeitschulische Ausbildung – als auch ein Studium vorbereitet. 

Am Ende der Klasse 10 finden zentrale Abschlussprüfungen statt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben.

Für Schüler_innen mit mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern wird die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (EF), für Schüler_innen mit besonders guten Leistungen und Unterricht in der zweiten Fremdsprache bis Ende der Klasse 10 die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Q1) erteilt.

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe schließt die Berechtigung zum Besuch einer Gesamtschule oder geeigneter Bildungsgänge des Berufskollegs ein, die zur allgemeinen Hochschulreife führen.

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

(wenn die Versetzungsbestimmungen der Realschule erfüllt sind).

  • bei entsprechenden Noten in den schriftlichen und mündlichen Fächern (mindestens befriedigende Leistungen) wird der Qualifikationsvermerk erteilt. Er berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien (an Berufskollegs).
  • Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss.
    Voraussetzung:
    – höchstens eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik, dem
    Lernbereich Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) oder
    dem Lernbereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
    – maximal zwei mangelhafte Leistungen in allen erteilten Fächern
    (Französisch entfällt)

ein dem Hauptschulabschluss (nach Kl. 9) gleichwertiger Abschluss (erreicht mit der Versetzung in Klasse 10 der Realschule).